Presseakkreditierung

Ich bitte um Akkreditierung als Medienvertreter/in
Herr Frau

Akkreditierungsrichtlinien

Um eine Akkreditierung zu erlangen, benötigt es eines aktuellen Presseausweises oder einer Bescheinigung, aus der der aktuelle Auftrag einer Redaktion mit einem gesundheitswirtschaftlich oder gesundheitspolitisch relevanten Ressort für eine Berichterstattung über den Kongress hervorgeht.

Gerne akzeptieren wir auch namentlich gekennzeichnete Artikel (keine PR-Beiträge) als Beleg der journalistischen Tätigkeit oder die namentliche Nennung in einem aktuellen Impressum einer Redaktion mit einem relevanten Ressort. Bitte nennen Sie bei der Akkreditierungsanfrage Ihren vollständigen Namen, die Art Ihrer Berichterstattung und für welches Medium Sie berichten. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Presseausweises und/oder den Auftrag Ihrer Redaktion ein.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Personen ohne einen gültigen Presseausweis grundsätzlich nicht akkreditiert werden. Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen oder ausschließlich einen Weblog betreiben, werden nicht akkreditiert. Genauso wie Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Anzeigen- oder Marketingleiter) sowie PR-Verantwortliche bzw. Pressesprecher aus Unternehmen und Vertreter von PR-Agenturen.

Die Akkreditierungsrichtlinien habe ich zur Kenntnis genommen.

Presseausweis

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per Fax (+49 30 49855030)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kongressbüro.

Tel.: +49 30 49855032
E-Mail: info(at)gesundheitspiazza.de